Gastaufnahmevertrag

Hinweis
Die Angaben, in dem jeder Urlaubsregion zugeordneten tabellarischen Gastgeberverzeichnis, beruhen auf Auskünften der Gastgeber und sind von den Büros für Tourismus nach bestem Wissen und Gewissen wiedergegeben. Für fehlerhafte Eintragungen und deren Folgen können die Büros für Tourismus keine Haftung übernehmen. Eine Kontrolle der Richtigkeit der Angaben kann nicht erfolgen. Die Reihenfolge der Auflistung stellt keine Rangordnung dar.

Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag)
Wie auch im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmervermittlung und Zimmerreservierung nicht ohne eine rechtliche Regelung.

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmerbestellung vom Beherbergungsbetrieb angenommen ist.
  2. Der Vermieter ist verpflichtet, das reservierte Zimmer zur Verfügung zu stellen. Andernfalls hat er dem Gast Schadensersatz zu leisten.
  3. Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten oder betriebsüblichen Zimmerpreis für die Vertragsdauer zu entrichten. Dies gilt auch, wenn das Zimmer nicht in Anspruch genommen wird. Bei Nichtinanspruchnahme sind die vom Gastwirt eingesparten Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Zimmers anzurechnen.
  4. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. (Entnommen dem Deutschen Hotelführer)

Haftung
Die Tourist-Information Kusel ist kein Veranstalter im Sinne des §651a BGB. Die Tourist-Information ist nur vermittelnd tätig. Ein Vertrag kommt jeweils zwischen dem Besteller und Vermieter zustande. Die in diesem Verzeichnis enthaltenen Angaben beruhen auf den von den Betrieben gelieferten Unterlagen, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen wird. Für Satzfehler, Auslassungen, Preisangaben usw. übernimmt der Herausgeber keine Verantwortung.

Anschriftenveräußerungen
Die Benutzung dieses Verzeichnisses zum Zwecke entgeltlicher, gewerbemäßiger Dritter ist unzulässig. Nachdruck, auch nur auszugsweise, insbesondere auch die Benutzung von Anschriften zu gewerblichen Zwecken ist untersagt und wird wegen Verstosses gegen das Wettbewerbsgesetz bzw. wegen Verletzung des Urheberrechtes geahndet. Alle Rechte vorbehalten.

Klassifizierung

Hotels und Gasthöfe
1997/98 wurde in Rheinland-Pfalz erstmals die Deutsche Hotelklassifizierung auf freiwilliger Basis durchgeführt. Alle bereits bewerteten Betriebe sind mit der Zahl der vergebenen Sterne in diesem Verzeichnis aufgeführt.

 

Dabei bedeuten:
* Tourist (zweckmäßige Einrichtung für einen üblichen Aufenthalt ohne Komfort)
** Standard (zweckmäßige Einrichtung in gutem Zustand bei bescheidenem Komfort)
*** Komfort (sehr gut erhaltene Ausstattung, die mit entsprechend verbundenem Service dem „Mittelklasse“-Empfinden des Gastes gerecht wird)
**** First Class (erstklassige Ausstattung mit gehobenem Standard)
***** Luxus Class (erstklassige Gesamtausstattung mit hervorragendem Standard und exklusivem Gesamteindruck

 

 

Ferienwohnungen
1998 wurde erstmals in der Ferienregion Kuseler Musikantenland eine Klassifizierung von Ferienwohnungen auf freiwilliger Basis durchgegührt. Alle bereits bewerteten Betriebe sind mit der Zahl der Sterne in diesem Verzeichnis aufgeführt.

 

Definition der Qualitätsrichtlinien:
* Tourist (einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes. Die erforderliche Grundausstattung muss vorhanden und in gebrauchsfähigem Zustand sein. Altersbedingte Abnutzung ist erlaubt bei insgesamt ausreichendem Wohnkomfort)
** Standard (zweckmäßige Gesamtausstattung mit einfachem Komfort. Die Ausstattung muss in einem guten Erhaltungszustand sein, bei durchschnittlicher Qualität. Die Funktionalität steht im Vordergrund bei gepflegtem Gesamteindruck.)
*** Komfort (gute und wohnliche Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Ausstattung von guter Qualität. Optisch ansprechender Gesamteindruck, wobei auf Dekoration und Wohnlichkeit Wert gelegt wird.)
**** First Class (hochwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort, Ausstattung in gehobener und gepflegter Qualität. Aufeinander abgestimmter optischer Gesamteindruck von Form und Materialien. Lage und Infrastruktur des Hauses genügen gehobenen Ansprüchen.)
***** Luxus Class (erstklassige Gesamtausstattung mit besonderen Zusatzleistungen im Servicebereich und herausragende Infrastruktur des Objektes. Großzügige Ausstattung in besonderer Qualität. Sehr gepflegter und exklusiver Gesamteindruck mit allem technischen Komfort, der das Objekt selbst und die Umgebung mit einschließt. Sehr guter Erhaltungs- und Pflegezustand)

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