Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Fremdenverkehrszweckverband Pfälzer Bergland
Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
Vertreten durch: Landrat Otto Rubly

Kontakt:
Telefon: +49 (0) 6381/424-270
Telefax: +49 (0) 6381/424-280
E-Mail: touristinformation@kv-kus.de

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.
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Bildnachweis

1.) Fritz-Wunderlich-Gesellschaft e.V. Kusel (Leihgabe zur bildlichen Verwendung)
2.) Pfalztouristik e.V. Fotos ©Dominik Ketz
3.) K.-P. Kappest  Homepage
4.) Harald Hartusch
5.) Verbandsgemeinde Oberes Glantal (Jürgen Uhlig. Robert Längler, Horst Bullacher)
6.) DieJugendherbergen, Torsten Silz
7.) Gastlandschaften – ©Dominik Ketz, Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH: Titel „Wanderer bei der Rast“, „Aktuelles Barrierefreiheit“, „Draisinentour“, „Restaurantbesuch“
8.) fotolia.com Homepage
9.) Hans Schenkel, Ramstein-Miesenbach
10.) Tourist-Information Meisenheim
11.) Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein für Kalkbergwerk am Königsberg
12.) Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg u.a. Harald Forsch, Barbara Horn
13.) Sigmund Niebergall, Matzenbach
14.) Karl Hoffmann, Neustadt/ Weinstraße
15.) Reginald Burgers, Camping am Königsberg
16.) Fremdenverkehrszweckverband Pfälzer Bergland
17.) Kur – und Tourist-Information Bad Sobernheim (Fotograf: Peter Bender)
18.) Waldhotel Felschbachhof (Fotografen: Arne Flander, Klaus Müller)

HINWEIS

Die Angaben, in dem jeder Urlaubsregion zugeordneten tabellarischen Gastgeberverzeichnis, beruhen auf Auskünften der Gastgeber und sind von den Büros für Tourismus nach bestem Wissen und Gewissen wiedergegeben. Für fehlerhafte Eintragungen und deren Folgen können die Büros für Tourismus keine Haftung übernehmen. Eine Kontrolle der Richtigkeit der Angaben kann nicht erfolgen. Die Reihenfolge der Auflistung stellt keine Rangordnung dar.

GASTAUFNAHMEVERTRAG (BEHERBERGUNGSVERTRAG)

Wie auch im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmervermittlung und Zimmerreservierung nicht ohne eine rechtliche Regelung.

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmerbestellung vom Beherbergungsbetrieb angenommen ist.
  2. Der Vermieter ist verpflichtet, das reservierte Zimmer zur Verfügung zu stellen. Andernfalls hat er dem Gast Schadensersatz zu leisten.
  3. Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten oder betriebsüblichen Zimmerpreis für die Vertragsdauer zu entrichten. Die gilt auch, wenn das Zimmer nicht in Anspruch genommen wird. Bei Nichtinanspruchnahme sind die vom Gastwirt eingesparten Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Zimmers anzurechnen.
  4. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. (Entnommen dem Deutschen Hotelführer)

HAFTUNG

Die Tourist-Information Kusel ist kein Veranstalter im Sinne des §651a BGB. Die Tourist-Information ist nur vermittelnd tätig. Ein Vertrag kommt jeweils zwischen dem Besteller und Vermieter zustande. Die in diesem Verzeichnis enthaltenen Angaben beruhen auf den von den Betrieben gelieferten Unterlagen, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen wird. Für Satzfehler, Auslassungen, Preisangaben usw. übernimmt der Herausgeber keine Verantwortung.

ANSCHRIFTENVERÄUSSERUNG

Die Benutzung dieses Verzeichnisses zum Zwecke entgeltlicher, gewerbemäßiger Dritter ist unzulässig. Nachdruck, auch nur auszugsweise, insbesondere auch die Benutzung von Anschriften zu gewerblichen Zwecken ist untersagt und wird wegen Verstosses gegen das Wettbewerbsgesetz bzw. wegen Verletzung des Urheberrechtes geahndet. Alle Rechte vorbehalten.

 

KLASSIFIZIERUNG

Hotels und Gasthöfe
1997/98 wurde in Rheinland-Pfalz erstmals die Deutsche Hotelklassifizierung auf freiwilliger Basis durchgeführt. Alle bereits bewerteten Betriebe sind mit der Zahl der vergebenen Sterne in diesem Verzeichnis aufgeführt.

Definition:
* Tourist (zweckmäßige Einrichtung für einen üblichen Aufenthalt ohne Komfort)
** Standard (zweckmäßige Einrichtung in gutem Zustand bei bescheidenem Komfort)
*** Komfort (sehr gut erhaltene Ausstattung, die mit entsprechend verbundenem Service dem „Mittelklasse“-Empfinden des Gastes gerecht wird)
**** First Class (erstklassige Ausstattung mit gehobenem Standard)
***** Luxus Class (erstklassige Gesamtausstattung mit hervorragendem Standard und exklusivem Gesamteindruck

Ferienwohnungen
Je nach Ausstattung und Service wird die Unterkunft mit ein bis fünf Sternen ausgezeichnet – von einfach bis exklusiv.
Die DTV (Deutscher Tourismusverband) -Sterne sind eine freiwillige Qualitätskontrolle für Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Anbieter von Ferienzimmern (max. neun Betten). Jede Unterkunft wird anhand der transparenten Kriterien von einer geschulten Prüferin bzw. einem geschulten Prüfer bewertet.
Alle Sternekategorien von 1 bis 5 Sternen stehen für die Einhaltung der DTV-Qualitätsstandards. Jede Ferienunterkunft entspricht den Mindestanforderungen und erfüllt viele weitere Qualitätskriterien. Allem voran steht die Sauberkeit und ein gepflegter Zustand der Einrichtung.

Definition:
5 Sterne * * * * *
Erstklassige Gesamtausstattung mit exklusivem Komfort. Großzügiges Angebot in herausragender Qualität mit sehr gepflegtem, außergewöhnlichem Gesamteindruck.

4 Sterne ****
Höherwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ansprechende Qualität mit einem aufeinander abgestimmten Gesamteindruck.

3 Sterne ***
Wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Die Ausstattung ist von besserer Qualität, bei optisch ansprechendem Gesamteindruck.

2 Sterne **
Zweckmäßige und gute Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Die Ausstattung ist in einem guten Erhaltungszustand und in solider Qualität.

1 Stern *
Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes mit einfachem Komfort. Die erforderliche Grundausstattung ist vorhanden. Altersbedingte Abnutzungen sind möglich.

hier: Kriterien zur DTV-Klassifizierung

 

 

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WEB-Service Stephan Schulz
Konzeption: Constance Bolduan-Kühn cbconsulting

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